AGB

AGB 
Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

 

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen über www.konsens-management.de und konsens-management GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Elmar Rauschert, Beerhügel 5b, 96450 Coburg (im Folgenden: konsens-management genannt) und ihren Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

b)Vertragsvereinbarung

Vertragssprache ist deutsch.

 

c)Voraussetzungen für die Anmeldung

Kunden können sich für die von der konsens-management angebotenen Kursen nur anmelden, wenn sie die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen für die jeweilige Bildungsmaßnahme erfüllen. Die Zulassungs- voraussetzungen sind den jeweiligen Kursangeboten zu entnehmen und werden dem Kunden mitgeteilt. Der Kunde ist verpflichtet, selbst zu überprüfen, ob er in seiner Person die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.

 

d)Anmeldung / Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt in insgesamt vier Schritten. Im ersten Schritt gibt der Kunde seine persönlichen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) ein. Im zweiten Schritt gibt der Kunde den gewünschten Beginn des Kurses im Format TT.MM.JJJJ an. Im dritten Schritt wählt der Kunde zwischen verschiedenen Kurstiteln und Kursgebühren und wählt eine der angebotenen Zahlungsvereinbarungen aus. Im vierten Schritt bestätigt der Kunde seine Anmeldung mit dem Klicken auf den Button „Zahlungspflichtig anmelden “. Mit der Anmeldung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. konsens-management wird den Zugang der Anmeldung des Kunden diesem unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Anmeldung dar. konsens-management ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Anmeldung per E-Mail, Fax, Telefon oder postalisch verbindlich anzunehmen. Mit der Annahme kommt ein Vertrag zwischen konsens-management und dem Kunden zustande.

 

e)Speicherung des Vertragstextes

Der Vertragstext wird von konsens-management gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder postalisch) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Kunden nach Absendung seiner Bestellung jedoch nicht mehr über die Internetseite abgerufen werden. Der Kunde kann über die Druckfunktion des Browsers die maßgebliche Website mit dem Vertragstext ausdrucken.

 

§ 2 Leistungserbringung

 

Mindestteilnehmerzahl

Ein Kurs der konsens-management wird durchgeführt, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen vorhanden ist.

 

b)Prüfung bei öffentlichen Institutionen

Schließt sich an einen Kurs der konsens-management eine Prüfung bei einer öffentlichen Institution an, so ist die konsens-management berechtigt, die Anmeldeunterlagen an diese Institution zwecks Prüfung zu übergeben. Sieht eine Institution die Prüfungsvoraussetzungen als nicht erfüllt an, so wird die konsens-management den Kunden darüber informieren. Kunden sind in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit der konsens-management zu kündigen. Der Kunde ist dann verpflichtet, nur eine Pauschale von 500,- Euro je teilgenommenen Seminarblock zu bezahlen.

 

c)Leistungsverzögerungen

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat konsens-management nicht zu vertreten. Sie berechtigen konsens-management dazu, die Leistungserbringung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

 

d)Rücktritt

Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann konsens-management vom Vertrag zurücktreten. konsens-management verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

 

e)Datenzugriff

Es gilt die Datenschutzvereinbarung. konsens-management erhebt, speichert und verarbeitet Daten in dem Umfang, der für die vereinbarte Leistungserbringung notwendig ist. Die Datenspeicherung erfolgt in Deutschland.

 

§ 3 Teilnahmezertifikate und Zeugnisse

 

Bei allen Kursen erhalten die Kunden nach Teilnahme und Wunsch ein Teilnahmezertifikat. Dies gilt nicht, wenn sich dem Kurs der konsens-management eine externe Prüfung vor einer anderen Institution als der konsens-management (z.B. IHK) anschließt. Für die Zulassung zur Prüfung, die Prüfungstermine, Kosten der Prüfung und Zulassungsbedingungen durch die externe Institution übernimmt die konsens-management keine Haftung.

 

§ 4 Foto- und Videoaufnahmen

 

konsens-management behält sich vor, Passagen von Kursen per Foto- und/oder Videoaufnahmen zu dokumentieren. Diese Aufnahmen werden nicht ohne Erlaubnis der darauf zu erkennenden Kunden auf www. konsens-management.de und oder ihr angeschlossenen Internetplattformen veröffentlicht. Der Kunde ist berechtigt der Aufnahme und Veröffentlichung formlos zu widersprechen.

 

§ 5 Zahlung

 

Preise

Sind die Kurse nicht nach § 4 Nr.21 UStG von der Umsatzsteuer befreit, verstehen sich sämtliche Preise exklusive der geltenden Umsatzsteuer. Die zu entrichtende Kursgebühr für die von konsens-management angebotenen Dienstleistungen ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung und ist abhängig vom Leistungsumfang.

 

b)Zahlungsarten

Der Kunde kann zwischen Einmalzahlung sowie der Zahlung in 2 (zusätzliche Kosten 50,-- €) und 4 Raten (zusätzliche Kosten 100,-- €) wählen. Bei Einmalzahlung wird eine Anzahlung von 30% der Kursgebühr 14 Tage nach Vertragsabschluss, die Restzahlung 14 Tage vor dem ursprünglichen Kursstart fällig.

Bei Zahlung in 2 bzw. 4 Raten wird die erste Rate 14 Tage nach Vertragsabschluss, die andere/n Raten während der Dauer der Veranstaltung fällig.

 

c)Zahlungsverzug

Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Rechnung bei konsens-management eingeht. Bei Zahlungsverzug können Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet werden, bzw. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich konsens-management vor, Mahngebühren in Höhe von 15 Euro in Rechnung zu stellen, sofern der Kunde keinen geringeren Aufwand der konsens-management für die Mahnung nachweisen kann. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass konsens-management kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Zahlungsverzug des Kunden wird die gesamte Summe des Vertrages in voller Höhe zuzüglich der Zinsen sofort fällig.

 

d)Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

 

§ 6 Vertragskündigung / Prüfungsteilnahme

 

Soweit die in § 7 dieser AGB genannte Widerrufsfrist abgelaufen ist, gelten folgende Regelungen. Eine Kündigung des Vertrages der vom Kunden gebuchten Kurse ist schriftlich auch nach Ablauf der in § 7 dieser AGB genannten Widerrufsfristen möglich. Kündigt der Kunde vor Kursbeginn außerhalb der Widerrufszeit, wird die Hälfte des Kurspreises sofort fällig. Bereits gezahlte Kurs- und Prüfungsgebühren werden nicht rückerstattet. Eine Kündigung innerhalb des laufenden Kurses, ist erstmalig nach der Hälfte des Kurses zum Monatsende möglich. Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung muss vom Kunden gegenüber der konsens-management schriftlich erklärt werden. Kursgebühren, die vor der Kündigung fällig geworden sind, sind vom Kunden zu zahlen. Bereits erbrachte Leistungen der konsens-management sind ebenfalls zu entrichten. Der konsens-management ist im Falle der Förderung eines Teilnehmers durch eine staatliche Institution verpflichtet, die zuständige Förderstelle über die Kündigung zu unterrichten. Die konsens-management gibt dem Teilnehmer, innerhalb der folgenden 12 Monate, die Möglichkeit den Kurseinstieg zu verschieben. Sollte ein Teilnehmer die Prüfungsgebühr bezahlt haben und nicht zur Prüfung erscheinen, liegt es im Ermessen der konsens-management ihn nochmals zuzulassen. Die erneut zu zahlende Gebühr beträgt dann 50% der normalen Prüfungsgebühr.

 

§ 7 Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen (Dienstleistungen)

 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E- Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

 

konsens-management GmbH

Beerhügel 5b

96450 Coburg

Fax: 09561 745 70 40

E-Mail:  er@konsens-management.de

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bezie- hungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertragli- chen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

 

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig

erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

 

- Ende der Widerrufsbelehrung -

 

 

§ 8 Verantwortlichkeit des Kunden

 

Allgemein

Für Inhalt und Richtigkeit der an konsens-management übermittelten Daten ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich.

 

b)Rechte Dritter

Der Kunde verpflichtet sich zudem, auf der konsens-management Internetseite keine Daten zu speichern, freizugeben oder auf sonstige Weise anderen Kunden oder Dritten zur Verfügung zu stellen, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen.

 

c)Verantwortlichkeit des Kunden bei Kursteilnahme

Kunden der konsens-management verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme und Mitarbeit an den Kursen. Während der Kurse sind Störungen zu unterlassen und alle zur Verfügung gestellten Materialien und Geräte sowie die Unterrichtsräume pfleglich zu behandeln.

 

d)Fördergelder nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG)

Kunden der konsens-management sind verpflichtet, Fördergelder nach dem AFBG unverzüglich nach deren Erhalt an die konsens-management zu zahlen.

 

e)Ausschluss

Die konsens-management ist nach vorheriger Abmahnung berechtigt, Teilnehmer von der Teilnahme an Kursen ganz oder teilweise auszuschließen, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Pflichten verstoßen. Der Ausschluss ist auch dann möglich, wenn mangels Mitarbeit und Teilnahme das gesteckte Lernziel durch den/die Teilnehmer nicht erreicht werden kann. Der Ausschluss kann ebenfalls erfolgen, wenn der Teilnehmer mit seinen Zahlungsverpflichtungen mehr als 4 Wochen in Verzug gekommen ist. Ein Ausschluss wegen Zahlungsverzug entbindet nicht von der noch bestehenden Zahlungsverpflichtung.

 

§ 9 Verfügbarkeit

 

konsens-management übernimmt keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit der angebotenen Dienste. konsens-management sichert zudem nicht zu, dass die angebotenen Dienstleistungen oder Teile davon von jedem Ort aus verfügbar gemacht werden und genutzt werden können.

 

§ 10 Haftung

 

Die konsens-management, ihre Organe und Mitarbeiter haften aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Arglist und Garantieversprechen und wenn die Haftung nach zwingender gesetzlicher Vorschrift erfolgt. Im Übrigen haftet die konsens-management, seine Organe und Mitarbeiter ausschließlich bei grobfahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (sog. Kardinalpflicht) und dies begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Durchschnittsschaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Käufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

 

§ 11 Distanzierungserklärung

 

konsens-management erklärt, dass sie sich vollständig von den Technologien von L. Ron Hubbard und/ oder einer mit Scientology zusammenhängenden Technologie distanziert. konsens-management erklärt des Weiteren nicht nach den vorstehenden Technologien zu arbeiten und keine Schulungen, Kurse und Seminare nach den genannten Technologien zu besuchen oder besucht zu haben. konsens-management ist nicht Mitglied der International Association of Scientologists (IAS). Alle vorstehenden Aussagen gelten auch für die Vergangenheit.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

 

Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von konsens-management in Coburg vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

 

b)Rechtswahl

Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht als vereinbart.

 

c)Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.


Share by: